Die Reinigung des Treppenhauses ist solange Sache des Vermieters, bis er diese Aufgabe ausdrücklich auf den Mieter überträgt. Dies kann er tun, indem er den Punkt extra im Mietvertrag oder in der Hausordnung einfügt. Der Mieter hat in diesem Fall die Kosten für das benötigte Material (Wischmob und Reiniger) selber zu tragen. Der Vermieter hat auch die Möglichkeit, die Reinigung vom Hausmeister oder von professionellen Reinigungskräften übernehmen zu lassen. In diesem Fall kann der Vermieter die Kosten, die hierbei entstehen, über die Nebenkosten bzw. die Betriebskosten abrechnen und so auf den Mieter übertragen.
Hat der Mieter die Aufgabe der Reinigung des Treppenhauses durch den Mietvertrag oder die Hausordnung erteilt bekommen, so muss er dafür sorgen, dass diese auch ausgeführt wird. Sollte er also im Urlaub oder krank sein, muss er für Ersatz sorgen oder mit anderen Mietern tauschen.
Der Mieter hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass sich bei den anstehenden Reinigungsarbeiten niemand durch seine Schuld verletzt. Gemeint ist hiermit, dass niemand über einen beispielsweise noch herumstehenden Wischmob stolpert oder auf dem nassen Boden ausrutscht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
In unserem Mietshaus war es bis vor 3 Jahren üblich, dass unser Treppenhaus durch den Hauswart wöchentlich sauber gereinigt wurde. Seit 3 Jahren reinigt der neue Hauswart nur noch 1X pro 4-5 Wochen. Ist das rechtens ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
In unserem Mietshaus wird seit geraumer Zeit durch eine Mietpartei(von vier)keine Treppenreinigung mehr durchgeführt.Der Vermieter mahnte alle Parteien ab und will ab 01.09.2011 eine Reinigungsfirma mit der Treppenhausreinigung beauftragen.Die Kosten sollen durch die vier Mietparteien getragen werden.Bis dahin ist für mich alles nachvollziehbar,nur daß die Kosten nach der Quadratmeterzahl der Wohnungen ermittelt werden sollen,nicht.Da jede Wohnung unterschiedlich groß ist entfallen verschieden hohe Kosten für dieselbe zu reinigende Fläche.Ist das richtig?
MfG
Schmidt