

In vielen Branchen entwickelt sich ein immer deutlich werdender Trend zu sogenannten Flatrates, viele Unternehmen haben bereits entsprechende Angebote in ihrem Sortiment. Dabei ist Flatrate nicht gleich Flatrate, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen festgestellt hat und nun zeigt, worauf Sie beim Abschluss eines solchen Vertrages achten sollten.
Lohnt sich eine Flatrate für mich?
Das ist die erste Frage, die Sie sich stellen sollten. Gehen Sie zum Beispiel häufig ins Solarium, Fitnessstudio oder ins Kino? In vielen Branchen, lassen sich mittlerweile Flatrates abschließen, doch nutzen Sie das Angebot wirklich so häufig, dass es sich rentiert? Rechnen Sie sich vorher aus, wie viele Einzelleistungen Sie für den Pauschalpreis bekommen könnten, oft stellen Sie bereits da schon fest, dass Sie das Pensum gar nicht ausschöpfen und Sie für eine Flatrate mehr bezahlen würden.
Was enthält die Flatrate genau für Leistungen?
Grundsätzlich haben Sie bei Abschluss eine „unendliche“ Nutzungsmöglichkeit. Trotzdem sollten Sie sich das Kleingedruckte und die Vertragsinhalte genau durchlesen. So gibt es beispielsweise eine „Immer-und-überall-Flatrate“, die im Öffentlich Personalnahverkehr für Busse und U-Bahnen angeboten wird. Der Haken: Die Flatrate gilt nur innerhalb der Stadtgrenzen und eben nicht „immer und überall“. Dann vielleicht doch lieber die gute, alte Monatskarte. Ebenso kann es Einschränkungen im Nutzungszeitraum oder in der Nutzungsdauer geben.
Können weitere Kosten entstehen?
Es kann vorkommen, dass bei Abschluss einer Flatrate zusätzliche Kosten entstehen, damit sie überhaupt genutzt werden kann. Ein Beispiel dafür, ist ein Modell in der Hotelbranche. Hotels, die sich der Idee angeschlossen haben, bieten eine Jahres-Flatrate an, die beinhaltet, dass man an 365 Tagen sooft wie man möchte in den Häusern übernachten kann. Allerdings muss der Preis für die Halbpension trotzdem gezahlt werden. Vielleicht wäre in diesem Fall Übernachtung und Frühstück woanders schon wieder günstiger.












