Reklamation, Garantie und Umtausch von Waren: Was Verbraucher bei Reklamationen wissen sollten


Artikel vom 18.06.2009 | Kommentar schreiben
Verbrauchertipps

Reklamation, Garantie und Umtausch von Waren: Was Verbraucher bei Reklamationen wissen sollten


Reklamation, Garantie und Umtausch von Waren: Was Verbraucher bei Reklamationen wissen sollten

Gewährleistung

Kunden, die selbst kein Kaufmann sind, können nach dem Verbraucherschutz von einer zweijährigen Gewährleistung ihres Produktes profitieren. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Artikel aufgrund eines fehlerhaften Zustandes reklamiert werden. Eine geringe Haltbarkeit kann allerdings nicht reklamiert werden: Voraussetzung ist, dass die Mängel schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren.

Beim Handel mit Baustoffen beträgt die Frist der Gewährleistung dagegen meist fünf Jahre, bei gebrauchten Produkten ist die Frist allerdings oft auf ein Jahr beschränkt.

Garantie

Bei einer Garantie dagegen wird das Funktionieren eines Artikels für eine bestimmte Zeitspanne vom Hersteller freiwillig garantiert. Hier können auch Mängel reklamiert werden, die erst nach dem Kauf entstanden sind.

Allerdings ist die Garantie meist an Bedingungen wie einen ordnungsgemäßen Gebrauch und an nicht vorsätzliche Beschädigungen gebunden. Sind die Bedingungen erfüllt, werden die Reparaturen innerhalb der Garantiezeit kostenlos ausgeführt. Allerdings kann der Hersteller festlegen, dass der Kunde die Versandkosten oder sogar Teile der Arbeitskosten übernehmen muss.

Da ein Verkäufer sich verpflichtet, einem Käufer eine mangelfreie Ware zu übergeben, ist eine Reklamation immer dann zu rechtfertigen, wenn das Produkt oder die Leistung beschädigt ist oder Fehler aufweist. Es sind in diesem Fall zuvor zugesicherte Funktionen oder Eigenschaften, die der Käufer erwartet hat, nicht erfüllt worden.

Der Verkäufer hat nach dem Gesetz verschiedene Möglichkeiten, die vom Käufer gewünschte Reklamation durchzuführen:

Reparatur: Der fehlerhafte Sachverhalt wird auf Kosten des Verkäufers repariert oder nachgebessert, so dass der Grund der Reklamation fortfällt. Diese Vorgehensweise wird meist bei höherwertigen Gütern in Betracht gezogen.

Umtausch: Der Verkäufer nimmt die beanstandete Ware zurück und ersetzt es dem Kunden durch ein fehlerfreies Produkt. Oft handelt es sich dabei um geringwertige Artikel.

Minderung: Der Kunde behält die mangelhafte Ware und der Verkäufer erstattet einen bestimmten Teil des Kaufpreises. Diese Lösung wird häufig bei reklamierten Reisen oder Dienstleistungen gewählt.

Wandlung: Der Käufer bekommt vom Verkäufer den Kaufpreis komplett erstattet. Dieser erhält dafür das mangelhafte Produkt zurück, sofern dies durchführbar ist.

Wichtige Hinweise:

• Außer wenn die Reklamation durch gültige Allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt wird, hat der Kunde zu entscheiden, welche Art des Reklamierens er wählt! Mit dem Ersetzen des Produktes durch ein abweichendes anderes, sowie durch einen Gutschein, muss der Kunde einverstanden sein!

• Das bloße Nicht-Gefallen eines Produktes stellt keinen Reklamationsgrund dar, da der Artikel ohne Mängel ist! Der Kunde muss sich hier auf die Kulanz der Verkäufer verlassen.

• Ist der Kunde aber selbst ein Kaufmann, muss er die Ware sofort, bis spätestens vor der Nutzung, auf deren Fehlerfreiheit überprüfen. sonst gilt sie nach dem Handelsrecht als fehlerfrei.




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