
Kinderschokolade fördert angeblich das Wachstum und der Joghurtdrink hilft beim Abnehmen – diese und andere Werbeslogans sieht man häufig. Viele Verbraucher lassen sich davon beeinflussen, obwohl zunächst kein messbarer Nutzen für die Gesundheit vorhanden ist. Weil das so ist, hat das Europäische Parlament 2007 beschlossen, dass derartige Werbebotschaften nur noch verbreitet werden dürfen, wenn das Produkt einen wissenschaftlich nachgewiesenen Nutzen für die Gesundheit aufweist.
Seitdem müssen die Hersteller einen Antrag bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa)stellen. Viele dieser Anträge wurden bereits abgelehnt. Doch die Zahl der Anträge ist nur schwer von der Behörde zu bewältigen. Daher fordern Verbraucherschützer ein generelles Verbot von gesundheitsbezogenen Werbebotschaften für Lebensmittel.
Bis es dazu kommen sollte, sind die gesundheitsversprechenden Aussagen der Hersteller verboten, es sei denn, dem Antrag der Efsa wird stattgegeben. Die Hersteller der Lebensmittel protestieren. Ihrer Meinung nach verhindert dieses Verbot Innovationen und treibt kleine Unternehmen in den Ruin, die sich die aufwendige Forschungsarbeit nicht leisten könnten.
Von diesem Verbot sind Obst und Gemüse ausgenommen. Die positive Wirkung auf die Gesundheit muss nicht ausdrücklich nachgewiesen werden, sondern erkläre sich von selbst.












