Wer kein Geld hat, aber hilfsbereite Freunde, muss für einen Umzug nicht unbedingt eine teure Spedition beauftragen. Aber wer haftet eigentlich, wenn einer der Freunde beim Umzug z.B. etwas fallen lässt?
Hier greift eine Haftpflichtbeschränkung für sogenannte Gefälligkeitsschäden. Wer als freiwilliger Helfer bei einem Umzug fahrlässig etwas zu Bruch gehen lässt, muss dafür nicht haften. Gleichzeitig kann er für den entstandenen Schaden nicht seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Geschädigte bleibt also auf dem Schaden sitzen. Würden Gefälligkeitsleistungen jedoch in die Versicherung mit einbezogen, wäre die Hilfe unter Freunden in Zukunft kaum noch möglich bzw. finanzierbar.
Anders verhält es sich jedoch, wenn unbeteiligte Dritte in den Schadensfall verwickelt sind. Hier greift die Haftpflichtversicherung desjenigen, der umzieht, also die Gefälligkeitsleistungen seiner Freunde in Anspruch nimmt.