Zwangsversteigerung: Richtig handeln, um die Katastrophe abzuwenden


Artikel vom 25.08.2011 | Kommentar schreiben
Immobilienmarkt

Zwangsversteigerung: Richtig handeln, um die Katastrophe abzuwenden



Wenn die Zwangsversteigerung der eigenen Immobilie droht, geraten Betroffene oft in Panik und handeln falsch, wenn sie nicht sogar handlungsunfähig werden. Dabei gibt es Möglichkeiten der Schadensbegrenzung, die vor dem finanziellen Ruin bewahren können.

Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und sich in größter Not nicht an zweifelhafte Berater zu wenden, die die Lage nur noch verschlimmern. Der „freihändige“ Verkauf ist eine Möglichkeit, das Eigenheim für einen besseren Preis zu verkaufen, als wenn es schon als Zwangsversteigerung im Grundbuch verzeichnet ist.

Eine weitere Lösungsmöglichkeit ist, Verwandte oder seriöse Investoren die Forderung zunächst einmal ablösen zu lassen, um das Haus später wieder an den ursprünglichen Besitzer zu veräußern. Daher ist es wichtig, die Lücken und Verhandlungsmöglichkeiten zu kennen.

Auf Zwangsversteigerungen spezialisierte Anwälte raten daher immer, sich so schnell wie möglich Hilfe zu suchen. Ein häufig begangener Fehler sei das Boykottieren von Lösungsvorschlägen der Bank. Unsicherheit und Angst treiben Eigenheimbesitzer dadurch immer tiefer in die Katastrophe.

Daher sollte das Verfahren nicht hinausgezögert werden, indem beispielsweise der Gutachter nicht ins Haus gelassen oder das Haus absichtlich in einen schlechten Zustand versetzt wird, um Käufer abzuschrecken. Das lähmende Gefühl sollte nicht dazu verleiten, Dummheiten zu begehen. Wer mit der Situation nicht alleine zurechtkommt, sollte sich psychologische Hilfe suchen, um die Situation zu überstehen.





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