Das Abnahmeprotokoll ist neben dem Wohnungsübergabeprotokoll eine weitere Möglichkeit, den Zustand der Wohnung bei Ein- oder Auszug zu dokumentieren. Allerdings wird dieses Protokoll generell gemeinsam vom Vermieter und Mieter erstellt und unterschrieben. Für die Unterzeichnung und die Anfertigung dieses Protokolls besteht aber für keine der Parteien die Pflicht!
Die Dokumentation des Wohnungszustandes kann aber für Vermieter und Mieter hilfreich sein, da bei einem Auszug nachvollziehbar werden sollte, welche Partei für möglich entstandene Mängel aufkommen muss.
Bei einem Abnahmeprotokoll sollten die Tatsachen notiert werden, über die sich Mieter und Vermieter einig sind. Uneinigkeiten sollten gekennzeichnet oder weggelassen werden, da diese sonst als bewilligt gelten. Werden bei Auszug schließlich mangelhafte Zustände der Wohnung im Abnahmeprotokoll festgestellt, so haftet der Mieter für diese. Das betrifft aber nur die im Protokoll festgestellten Mängel der Mietsache.
Schließlich ist zu beachten, dass weder Vermieter noch Mieter Ansprüche durchsetzen können, wenn sie bereits bescheinigt haben, dass der Zustand der Wohnung ordnungsgemäß war.