
Der Chef darf es nicht, der Staat auch nicht. Privatpersonen dürfen es offenbar: Überwachungskameras auf dem Grundstück installieren.
Solange es das eigene Grundstück ist, können beliebig viele Kameras darauf gerichtet werden. Im Fall eines Nachbarschaftsstreits Videos zur Überwachung des Nachbarn anzufertigen ist jedoch nur begrenzt möglich.
Die Möglichkeit, überwacht zu werden reicht allein jedoch nicht als Grund, gegen den neugierigen Nachbarn zu klagen. Der Grund dafür ist, dass die Persönlichkeitsrechte einer Person dadurch nicht direkt verletzt werden. Mit der Überwachungswut des Nachbarn muss man sich daher in manchen Fällen abfinden, solange diese sich auf sein eigenes Grundstück beschränkt.












