
Dass die Urinstrahlgeräusche des Nachbarn als Wohnungsmangel ausgelegt werden können, entschied ein Urteil des Berliner Landgerichts. Ein Mieter klagte, weil er in seinem Wohnzimmer deutlich den Toilettengang seines über ihm wohnenden Nachbarn mitverfolgen konnte.
Wenn diese Geräusche aufgrund von baulichen Begebenheiten auftreten, hat der Mieter ein Recht auf eine Mietminderung von bis zu 10%. Gerade im Wohnzimmer muss man als Mieter solche Geräusche laut der entscheidenden Richter nicht hinnehmen.
In diesem speziellen Fall handelte es sich um ein ca. 30 Jahre altes Haus. Inwieweit diese Mietminderungsforderung auch in anderen älteren Häusern durchsetzbar ist, sollte man vorab mit einem Fachanwalt besprechen.












