
Auch wenn es in manchen Fällen wirklich kunstvolle Gemälde sind, haben Graffitis auf Hauswänden nichts zu suchen. Der Hausbesitzer ist ebenso wie seine Mieter meistens nicht sehr erfreut über die vermeintliche Verschönerung seines Hauses.
Aber spätestens, wenn es um die oft sehr kostspielige Entfernung der Schmierereien geht, sind sich Mieter und Vermieter nicht mehr einig. Der Vermieter würde den Schaden in der Regel gerne als “Gebäudereinigung” auf die Mieterschaft mit umlegen. Ob dies allerdings rechtens ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Meinung, dass die Beseitigung von unliebsamen Wandmalereien eher als “Instandhaltungsmaßnahme” gilt, ist hingegen weiter verbreitet. In diesem Fall muss der Mieter nicht zahlen.
Eine einheitliche Handhabung des Problems gibt es in Deutschland momentan nicht. Von daher wird im Einzelfall entschieden, ob die Reinigung der Hauswand eher einer Gebäudereinigung oder einer Instandhaltungsmaßnahme entspricht.













Mieter haben ein Grafitti (4×4 m)auf die Putzfassade in der vermieteten Wohnung gemalt. Kann ich mich als Vermieter hiergegen schützen oder muss ich dieses dulden?