
Damit es nicht zum Streit zwischen zwei gartenliebenden Nachbarschaftsparteien kommt, sind hier die rechtlichen Grundlagen für das Pflanzen von Bäumen und Hecken zusammengestellt.
Sträucher und Hecken müssen einen Abstand von mindestens einem halben Meter zum benachbarten Grundstück haben und dürfen in dem Fall höchstens zwei Meter hoch werden. Bei mehr als zwei Metern Abstand bis zum nächsten Grundstück ist die Höhe unerheblich. Bei Nichteinhaltung kann der Nachbar eine gesetzlich gerechtfertigte Kürzung oder Entfernung des Baumes verlangen.
Bei kleineren Ästen, die eine Verschattung des eigenen Grundstücks zur Folge haben, kann eine Beseitigung gefordert werden.
Die Verkehrssicherungspflicht macht einen Baumeigentümer dafür verantwortlich, ihn vor Befall durch Krankheiten zu schützen und gegebenenfalls eine professionelle Untersuchung durchführen zu lassen. Diese soll klären, ob der Baum umsturzgefährdet ist.
In jedem Fall sollte zunächst versucht werden, ein Gespräch mit dem Nachbar zu führen. Sollte dabei keine Einigung erzielt werden, kann eine Frist zur Einhaltung der Forderung gesetzt werden. Erst dann kann es nötig werden, den Nachbar in Kenntnis darüber zu setzen, dass man einen Gärtner engagieren könnte, der die Zweige entfernt. Für die Kosten müsste er selbstverständlich aufkommen.












