
Eine Hausratversicherung ist in vielen Haushalten wegen der wertvollen Einrichtung sinnvoll. Die Versicherung übernimmt die Kosten in folgenden Fällen:
Einbruch: Der Schutz greift aber nur im Gebäude. Auch Keller und Garage sind versichert. Befindet man sich im Urlaub, so gilt der Versicherungsschutz maximal drei Monate.
Raub: Täter muss Gewalt angewendet bzw. angedroht haben. Nicht versichert ist Diebstahl.
Blitzschlag: Zum Schutz zählt z.B. ein Blitzschlag in die Sat-Schüssel, der einen Schaden verursacht.
Brand: In diesem Fall ist eine offene Flamme Bedingung, die sich alleine ausbreiten kann.
Leitungswasser: Versicherung zahlt nur bei Lecks in Rohren und damit fest verbundenen Schläuchen. Ein Wasserbett zum Beispiel, muss extra versichert werden.
Explosion: Versichert ist die Explosion eines Gasherdes oder die Implosion eines Fernsehers.
Ersetzt werden jedoch nur bewegliche Gegenstände und nicht festeingebaute Teile, wie z.B. ein Teppichboden. Bei Vertragsabschluss sollte man einiges beachten. Policen sind unterschiedlich hoch und das liegt an der Versicherungssumme, die sich am Neuwert des Hausrats bemisst. Setzt man die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des Hausrats, dann zahlt die Versicherung, unabhängig vom Schaden, weniger. Um das zu vermeiden, sollte man den Unterversicherungsschutz wählen.
Was man beim Ausfüllen unbedingt beachten sollte:
Wohnfläche: Wichtig bei Verträgen mit Unterversicherungsverzicht.
Versicherungssumme: Sollte möglichst genau dem Wert des Hausrats entsprechen.
Glasversicherung: Lohnt sich nur bei großen Glasflächen, z.B. Wintergarten.
Wertsachen: Meistens mit eingeschlossen sind Bargeld und Schmuck bis zu 20 Prozent.
Überspannungsschäden: Müssen bei einigen Anbietern extra versichert werden.












