
Das Gesetz regelt es folgendermaßen: Makler dürfen nach Abschluss eines Mietvertrags eine Provision für die Vermittlung des Wohnraums festsetzen. Jedoch fallen die Maklergebühren immer häufiger auf die Mieter zurück. Versuche seitens der Politik, die Maklerprovision abzuschaffen, die Kosten aufzuteilen oder gänzlich auf den Vermieter zu übertragen, sind bisher gescheitert.
Die Folge dieser gesetzlichen Regelung ist, dass derjenige die Wohnung bekommt, der dem Makler am ehesten entgegenkommt. Zudem nehmen gebührenpflichtige Wohnungsangebote immer weiter zu. In einigen Großstädten Deutschlands wurde 2010 bei mehr als der Hälfte der Angebote die Provision erhoben. Die Leistung der Makler ist dabei nicht immer in angemessener Weise bezahlt. Die Nennung einer Adresse reicht in vielen Fällen, um die Provision einzuziehen.
Handelt es sich nicht gerade um eine Großstadt mit enger Wohnlage ist es oftmals ratsam, die Provision möglichst zu umgehen. Private Angebote oder alternative Wohnungsbörsen, bei denen lediglich ein Ablösebetrag fällig wird, den man bei seinem eigenen Auszug und dem erfolgreichen Anwerben eines Nachmieters zurückgezahlt bekommt, sind empfehlenswert.












