
Kinderwagen dürfen grundsätzlich von Mietern im Treppenhaus abgestellt werden, solange dies nicht ausdrücklich in der Hausordnung untersagt wird.
Selbst wenn es nach der Hausordnung oder dem Mietvertrag untersagt ist, darf der Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden, solange keine anderen Mieter dadurch belästigt werden. Weitere Ausnahmen werden gemacht, wenn der Mieter keine andere Abstellmöglichkeit hat oder den Kinderwagen jedesmal mehrere Stockwerke hoch- und hinuntertragen muss.
Untersagt werden kann das Abstellen von Kinderwagen jedoch, wenn beispielsweise das Treppenhaus sehr schmal geschnitten ist und andere Mieter dadurch behindert würden.
Gleiches gilt im Übrigen auch für Fahrräder.












