
Das Trinkwasser, das in Deutschland generell strengen Kontrollen unterliegt, soll in Zukunft noch sorgfältiger kontrolliert werden. Ab dem 1. November diesen Jahres tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft, die besagt, dass Warmwassertanks, die mehr als 400 Liter Speichervolumen besitzen, regelmäßig auf Bakterien überprüft werden müssen. Hintergrund dieser Verordnung ist, dass sich besonders in warmen und stehenden Gewässern Legionellen besonders stark vermehren. Diese Bakterienart kann für den Menschen sehr gefährlich werden und verschiedene Krankheiten auslösen.
Die Zahl der durch Legionellen von Infektionskrankheiten betroffenen Menschen wird in Deutschland jährlich auf ca. 10.000 geschätzt. Um das Gesundheitsrisiko weiter zu reduzieren, wurde nun die neue Trinkwasserverordnung auf den Weg gebracht.
Von dieser neuen Verordnung sind zwar zunächst nur die Vermieter betroffen, die ihr Haus oder ihre Wohnungen weiter vermieten, doch über kurz oder lang kann man als Mieter durchaus mit einer Mietsteigerung rechnen, die aus den entstehenden Zusatzkosten für die regelmäßigen Kontrollen resultiert. Um zu erfahren, ob das Haus, in dem man zur Miete wohnt, betroffen ist oder nicht, kann man sich an einigen Punkten orientieren. So muss zunächst einmal ein Wassertank mit einem Speichervolumen ab 400 Litern vorhanden sein. Außerdem werden alle Gebäude überprüft, in denen durch die Rohrleitungen auf dem Weg vom Wassererhitzer bis zum Wasserhahn drei Liter Wasser oder mehr fließen.
In der Regel kann man davon ausgehen, dass das eigene Haus von der neuen Verordnung betroffen ist, wenn man in einem Haus mit fünf oder mehr Mietparteien und einer zentralen Warmwasserversorgung wohnt. Wer jedoch einen Durchlauferhitzer in seiner Wohnung hat und so mit warmem Wasser versorgt wird, hat sehr wahrscheinlich keine Zusatzkontrollen zu erwarten. Alle anderen dürfte eine Mietpreiserhöhung zwischen 20 und 30 Euro pro Jahr treffen, wenn der Vermieter die Kosten durch eine Nebenkostenerhöhung auf alle Mieter umlegt.













Ich habe ebenfalls eine Mieterhöhung bekommen wegen der neuen TrinkwasserV, allerdings stand in dem Schreiben nicht explizit, um welchen Betrag die Miete erhöht wird, jetzt sehe ich bei der Abrechnung dass es 92,44€ mehr sind.
Wir haben eine 52m² Wohnung
Kann man diese Zahl irgendwie nachprüfen?
Oder vom Mieter eine Auflistung der Kosten verlangen?
Gruß