
Die Kaution oder Mietkaution stellt eine Sicherheit für den Vermieter dar, für die Möglichkeit, dass der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt; insbesondere dafür, dass die Wohnung nach der Übergabe vom Mieter verschuldete Mängel aufweist.
Voraussetzungen für die Rückzahlung einer Mietkaution:
• Das Mietverhältnis muss abgeschlossen sein.
• Dem Vermieter stehen etwa drei Monate Zeit zu, den Wohnungszustand auf mögliche Mängel zu überprüfen und daraus resultierende Ansprüche zu stellen.
• Wurde vom Vermieter alles Erforderliche überprüft, muss dieser die Kaution dem Mieter gegenüber abrechnen.
• Die erwirtschafteten Zinsen aus dem Zeitraum der Geldanlage stehen dem Mieter zu.
• Die Kontoführungsgebühren können aber von der Kaution bzw. den Zinsen abgezogen werden.
• Werden seitens des Vermieters Ansprüche zur Beseitigung von Schäden geltend gemacht, muss dieser konkrete Belege mit Gründen und Kosten vorlegen. Eine Schätzung darf nicht erfolgen.
Sollte der Mieter Gründe und Belege dafür haben, dass der Vermieter die Kaution zu Unrecht einbehält, bleibt die Möglichkeit diesen zu verklagen. Auch die schriftliche Abrechnung der Mietkaution, mit Belegen für Mängel und Kosten, kann eingeklagt werden.












