
Grundsätzlich kann der Ungezieferbefall einer Wohnung dazu führen, dass der Vermieter die Miete um bis zu 10% senken muss. Man muss jedoch abwägen, inwiefern der Mieter selbst Schuld an dem Zustand der Wohnung ist.
Der Mieter sollte seine Wohnung so sauber halten, dass es erst gar nicht möglich ist, dass sich Ungeziefer breit macht. Wenn sich trotzdem Käfer und andere Insekten zeigen sollte man zunächst selbst versuchen, die Plagegeister zu beseitigen. Erst wenn man selbst nicht weiterkommt, wird der Vermieter eingeschaltet.
Die Pflicht des Vermieters ist es, den Schaden zu beheben. Dabei ist es egal, wer diesen Schaden verursacht hat. Und er muss dabei auch Rücksicht auf die Mieter nehmen. Wenn die Gesundheit zum Beispiel durch den Einsatz gefährlicher Chemikalien zur Bekämpfung der Schädlinge gefährdet ist, hat man als Mieter sogar das Recht, den Mietvertrag kurzfristig zu kündigen.












