
Die Wohnungssuche ist in den meisten Fällen so anstrengend und nervenaufreibend, dass man einfach nur froh ist, wenn man endlich ein passendes Mietobjekt gefunden hat, das auch noch bezahlbar ist. Da kommt es einem nicht als erstes in den Sinn, die Wohnung Meter für Meter zu vermessen, um zu überprüfen, ob die Angaben im Mietvertrag auch stimmen. Außerdem ist die Berechnung meist so kompliziert, dass sie von Laien gar nicht zufriedenstellend exakt vorgenommen werden kann.
Doch wenn einem die im Mietvertrag angegebene Größe falsch vorkommt, lohnt es sich meistens einen Experten mit der Neuberechnung zu beauftragen, denn bis zu 80 Prozent aller Angaben in Mietverträgen sind laut einer Studie falsch. Wenn sich bei der Neuberechnung herausstellt, dass die gemachten Angaben tatsächlich falsch sind, sollte man den Vermieter darüber in Kenntnis setzen und mit ihm über eine Mitminderung sprechen.
Man sollte jedoch beachten, dass eine Abweichung von bis zu 10 Prozent leider rechtens ist. Erst wenn man über dieser Grenze liegt, hat man auch vor Gericht Aussicht auf Erfolg. Auch wenn solche Abweichungen erst nach einigen Jahren auffallen, kann man zu viel gezahltes Geld zurückverlangen. Grundsätzlich ist das für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren rückwirkend möglich.
Jessica S., 14.03.2012












