
Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung gehört die obligatorische Renovierung selbstverständlich dazu. Darüber besteht kein Zweifel. Viele Mieter sind jedoch unsicher, ob sie die Ausbesserungsarbeiten auch selbst oder mit Freunden und Bekannten erledigen dürfen oder ob sie einen Profi kommen lassen müssen.
Die Antwort lautet: Nein! Ein Vermieter darf seine Mieter vertraglich nicht dazu verpflichten, die Renovierung nach Auszug von professionellen Handwerkern durchführen zu lassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs hat der Vermieter lediglich ein Recht auf fachgerechte Ausführungen von Schönheitsreparaturen, die einem mittleren Standard entsprechen.
Wenn man sich als Mieter also selbst in der Lage sieht, diese fachgerechte Ausführung zu leisten, dann muss kein Fachbetrieb mit der Renovierung beauftragt werden.












