
Schwarzstaubablagerungen treten besonders in Neubauten oder renovierten Wohnungen auf und entstehen durch Thermophorese. Diese ist auf großes Temperaturgefälle zwischen Wand und Innenraumluft zurückzuführen.
Da dieser Schwarzstaub ein Mangel in der Mietsache ist, muss der Vermieter für die Beseitigung der Schäden aufkommen. Das gilt jedoch nur, wenn das sogenannte Fogging bei normaler Wohnungsnutzung entsteht. Der Mieter kann in diesem Falle nicht haftbar gemacht werden und so tritt die gesetzliche Regelung in Kraft, die den Vermieter zur Kostenübernahme zwingt.






