
Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, regelmäßig eine Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung durchzuführen. Dieser sogenannte E-Check sei, so begründet der BGH, impraktikabel und unwirtschaftlich. Denn eine regelmäßig durchgeführte Generalinspektion führt zu einer Steigerung der Betriebskosten, die den Mieter finanziell weiter belasten.
Der Vermieter ist lediglich dazu verpflichtet die Mietwohnung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass er Störungen im Haus beseitigen muss und Mängel, die vom Mieter an ihn herangetragen werden, beheben muss.








