
Einige Vermieter bringen im Eingangsbereich ihres Hauses bzw. des vermieteten Objekts eine Videokamera an. Die Installation dieser Überwachungsanlage seitens der Vermieter ist jedoch strikt unzulässig.
Mieter und Besucher werden so kontrolliert oder erlangen zumindest das Gefühl der ständigen Kontrolle. Durch die Videoüberwachung wird jede Tages- und Nachtzeit, sowie Begleitung und Zustand der Personen, bei Eintritt nachvollziehbar. Deswegen wird jegliche Überwachung per Kamera oder Videoaufzeichnung als Verletzung des Persönlichkeitsrechts verstanden und vom Deutschen Mieterbund verboten.
Ausnahmen, in denen die Videoüberwachung genehmigt wird, können nur auf konkrete Beweise hin veranlasst werden. So muss der Vermieter beispielsweise nachvollziehbar belegen, dass seine Person oder seine Mitbewohner bedroht werden oder eine derartige Gefahr besteht. Verdachte und allgemeine Befürchtungen reichen dafür nicht aus. Außerdem muss der Vermieter in diesem Fall alle Hausbewohner sofort über die Installation einer Überwachungsanlage informieren.













Seit dem gestrigen tage ist nun bei uns im Eingangsbereich eine Videoüberwachung angebracht worden, ich finde es eine große schweinerei von seiten der hausverwaltung und dem hausmeisterservice, man kommt sich vor wie im knast, ständige kontrolle, wie können wir uns als mieter gegen diese dinge wehren