
Bei einer im Mietvertrag vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen für die Betriebskosten handelt es sich um eine Vorauszahlung. Stimmt die im Voraus bezahlte Summe nicht mit den realen Kosten überein, muss der Mieter nachzahlen. Dieses ist auch der Fall, wenn der Vermieter von diesem Recht jahrelang keinen Gebrauch gemacht hatte. Der Mieter kann selbst nach Jahren ohne Abrechnung nicht darauf vertrauen, auch künftig keine Abrechnung zu erhalten.
In einem konkreten Beispiel hatte ein Mieter 20 Jahre lang eine Nebenkostenpauschale gezahlt. Erst nach 20 Jahren erstellte der Vermieter erstmals eine Jahresabrechnung und forderte den Mieter zu einer Nachzahlung auf. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass dieses Verhalten rechtsmäßig gewesen sein. Auch wenn 20 Jahre lang pauschal abgerechnet wurde, darf der Mieter nicht darauf vertrauen, dass dieses auch in Zukunft so bleibt.









