
In der Regel gilt in Mietverträgen eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese ist auch grundsätzlich von jedem Mieter einzuhalten. Doch gibt es Ausnahmen, die es erlauben, eher aus einem Mietverhältnis auszusteigen? Wie es der Fall wäre, wenn eine Versetzung oder ein Jobwechsel einen sofortigen Umzug in eine andere Stadt erfordert. Gibt es Bedingungen, unter denen man sofort den Mietvertrag kündigen kann? Zum Beispiel, wenn man dem Vermieter eine Auswahl an Nachmietern vorstellt?
Eine generelle Antwort auf diese Fragen gibt es nicht. Pauschal kann man sagen, dass die Kündigungsfrist in jedem Fall einzuhalten ist. In manchen Fällen kann man vielleicht auf die Kulanz des Vermieters hoffen. Es sollte jedoch jedem bewusst sein, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, von den drei Monaten abzurücken oder die vorgeschlagenen Mieter anzunehmen.
Aber wie in vielen Fällen bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. Wenn man ein berechtigtes Interesse an einem Umzug vorweisen kann, zum Beispiel weil eine Versetzung dafür verantwortlich ist und man dem Vermieter einen Nachmieter vorstellt, der sowohl zahlungsfähig als auch sonst zumutbar ist, kann man eher aus dem Mietvertrag aussteigen. Das Gleiche gilt für den Fall der Pflegebedürftigkeit und einem damit verbundenen schnellstmöglich erforderlichen Umzug in eine Pflegeeinrichtung.












