Reicht es die Wohnung besenrein zu hinterlassen oder muss gar renoviert werden? Steht nichts dergleichen im Mietvertrag, so reicht es aus die Wohnung beim Auszug im besenreinen Zustand zu hinterlassen. Das bedeutet, dass die Wohnung lediglich sauber und ordentlich hinterlassen werden muss. Steht „besenrein“ als Klausel im Mietvertrag kann auch hier nicht mehr verlangt werden.
Besagt eine Klausel im Mietvertrag, dass die Wohnung im ursprünglichen Zustand übergeben werden muss, so bedeutet dies, dass evtl. baulich vorgenommene Veränderungen rückgängig gemacht werden müssen, jedoch keine komplette Renovierung erforderlich ist.
Auch wenn es heißt, dass die Wohnung bezugsfertig für Nachmieter übergeben werden muss, muss nicht komplett renoviert werden. Die Wohnung darf so übergeben werden wie sie übernommen wurde.