
Da Wäsche waschen eine alltägliche Handlung ist und man innerhalb seiner Wohnung auch die Möglichkeit haben muss dieser Tätigkeit nachzugehen, darf das Aufstellen einer Waschmaschine in einer Mietwohnung nicht per Mietvertrag verboten werden, auch wenn im Keller entsprechende Waschräume vorhanden sind.
Wenn eine Klausel zur Waschmaschinennutzung im Mietvertrag enthalten ist, so ist diese laut Amtsgericht Köln unwirksam.
Aktenzeichen: Amtsgericht Köln 207 C 221/00












