Beträgt die Kaution für eine Mietwohnung zwei bis drei Monatsmieten, kann es schon mal dazu kommen, dass man nicht über genügend Kapital verfügt, um dies zu finanzieren. Für diesen Fall bieten die Banken eine Alternative an: die sogenannte Wohnbürgschaft.
Man bezahlt die Bank in diesem Fall dafür, dass sie als Bürge bei dem Vermieter für einen eintritt. Das heißt, dass die Bank dem Vermieter versichert, sollte es beim Auszug zu Schäden oder Mängeln kommen, welche durch die Kaution zu beheben sind, dass die Bank dann hierfür aufkommt. Der Vermieter muss einer solchen Bürgschaft allerdings zustimmen.
Als Mieter erhält man von der Bank eine Bürgschaftsurkunde, für die man in der Regel um die 50 Euro bezahlen muss. Hinzu kommt, dass man pro Jahr bis zu fünf % der Kautionssumme an die Bank zahlen muss und ab dem zweiten Jahr zusätzlich noch 10 Euro Kontogebühren entrichten muss. In der Regel bekommt man eine solche Wohnbürgschaft teilweise auch schon zu günstigeren Konditionen aber nur, wenn man bereits Kunde einer Bank ist. Sollte dies nicht der Fall sein, hat man bei der Kautionskasse, auch ohne dort Kunde zu sein, Anspruch auf eine Wohnbürgschaft. Nimmt man dies in Anspruch, wird man übrigens einer Bonitätsprüfung unterzogen (ob man in der Lage oder auch Willens ist, seine Schulden zurück zu zahlen) und auch der Vermieter bekommt Auskunft darüber.
Vorteile ergeben sich für den Mieter, da er auch ohne liquide zu sein die Möglichkeit hat, eine Wohnung zu beziehen. Es entstehen jedoch auch deutliche Nachteile für den Mieter. Um die Bürgschaft bei der Bank zu erhalten, muss der Mieter Zinsen und Gebühren zahlen. Er zahlt also jährlich Geld an die Bank, welches ist für ihn unwiederbringlich verloren ist. (Hinterlegt der Mieter auf einem gängigen Kautionskonto hingegen das Geld bekommt sogar noch Zinsen dafür.)
Da der Mieter mit der Wohnungsbürgschaft in jedem Fall ein Minus macht sollte nach Möglichkeit eine Zahlung der fälligen Kaution auf ein Kautionskonto vorgezogen werden.