
Der Arbeitsverlust bedeutet für den Betroffenen oft eine Änderung seiner Lebensweise. Um in schlechten Zeiten mit dem neuen Haushaltsbudget zurechtzukommen, versucht man die Ausgaben zu begrenzen. Am häufigsten werden zu diesem Zweck die Lebensversicherungen storniert. Hier liegt aber die Frage nahe, ob eine solche Lösung richtig ist.
Versicherungen reduzieren statt kündigen
Die Experten raten davon ab, die Versicherungsverträge zu kündigen. Dafür spricht eine Reihe von Argumenten. Erstens muss man bei der Kündigung damit rechnen, dass nur der Rückkaufwert von dem Versicherer ausgezahlt wird, was meist erheblich weniger ist, als das was schon eingezahlt wurde. Zweitens wird oft beim Abschließen einer neuen Berufsunfähigkeitspolice oder Lebensversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, so dass eine Erhöhung der Beiträge aufgrund des höheren Alters möglich ist. Außerdem schließen die meisten Versicherungsgesellschaften nicht gerne mit dem Kunden, der früher schon mal gekündigt hat, neue Verträge ab.
Eine deutlich bessere Alternative ist, die Versicherungsleistungen zu senken. In diesem Fall ist es empfehlenswert, sich bei einer Verbraucherzentrale oder von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten zu lassen. Sie können helfen, die Vertragsbedingungen zu prüfen und eine Prioritätenliste zu erstellen. Die Reduktion von Versicherungsleistungen besteht in der Regel darin, dass der Versicherer mit dem Kunden niedrigere Renten oder Leistungen im Fall des Todes vereinbart, infolgedessen die Raten sinken. Eine Wiedererhöhung von Leistungen ist später auch möglich, üblicherweise wird dann eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt.
Beiträge stunden oder freistellen
Ist das Geld im Haushaltsbudget ganz knapp, bieten einige Versicherer dem Kunden die Möglichkeit an, die Beiträge für eine bestimmte Zeit zu stunden. Hier ist der Kunde nur dazu verpflichtet, drei bis zwölf Monate später die Prämien mit Zinsen nachzubezahlen.
Als andere Alternative gilt die Beitragsfreistellung, das heißt, die Beitragszahlungen werden erst einmal eingestellt und erst später muss die fällig werdende Versicherungssumme beglichen werden. Bevor man sich aber für die Beitragsfreistellung entscheidet, lohnt es sich, sich rechtzeitig Klarheit über die Versicherungsvertragsbedingungen zu verschaffen, denn bei manchen Policen kann eine Wiederbelebung unmöglich sein.












