Kündigt ein Mitarbeiter, ist es schwer, so schnell einen Nachfolger zu finden. Wonach richten sich Kündigungsfristen und wie lang sind sie in der Regel?
Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet strikt zwischen der Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Möchte der Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen, kann er seine Kündigung bis zum 15. oder zum Monatsende mit einer Frist von vier Wochen einreichen. Diese Regelung muss jedoch im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgesetzt sein.
Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter kündigt, muss die Dauer des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden. Die Regelung sieht vor, dass bei einem zwei Jahre dauernden Arbeitsverhältnis die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats beträgt. Bei fünf Jahren beträgt die Frist zwei Monate, bei acht Jahren drei, bei zehn Jahren vier und bei zwölf Jahren fünf Monate. Bei 15 Jahren Mitarbeit beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate und bei 20 Jahren sogar sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Der Mitarbeiter kann dadurch vor einer völlig überraschenden Kündigung geschützt werden und hat Zeit, sich um eine neue Stelle zu kümmern.