
Mal schnell vom Arbeitsplatz eine eMail an die beste Freundin oder den besten Freund verschickt. Das haben bestimmt viele von uns schon einmal getan. Aber ist das erlaubt, oder bereits ein Kündigungsgrund?
Das kommt ganz darauf an, ob die private Nutzung des betrieblichen Mail-Accounts gestattet ist, oder eben nicht. Ist die private Nutzung von vornherein untersagt, so hat der Chef auch das Recht, die Einhaltung dieser Regel zu überprüfen. Wie weit er bei dieser Überprüfung gehen darf, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.
Steht ein Mitarbeiter in dem Verdacht, seine Account für private Zwecke genutzt zu haben, darf sich der Chef durchaus in seinen Mail-Account einloggen, um den Verdacht zu überprüfen. Sollte der sich dieser bestätigen, kann der Vorgesetzte eine Abmahnung oder gar eine Kündigung aussprechen.
Da die meisten Firmen heutzutage über Internet-Flatrates verfügen, sind obengenannte Fälle eher selten. Dennoch sollten sie sich hüten, in ihren Mails über andere Kollegen oder gar den Chef herzuziehen. Kommt es dann doch einmal zu einer Überprüfung, dürfte das Arbeitsklima danach deutlich schlechter sein.












