
Die meisten Eltern wissen nicht, welche Rechte sie genau haben, wenn ihr Nachwuchs erkrankt und gepflegt werden muss. Das ist auch nur verständlich, denn die Gesetzeslage ist in diesem Fall sehr undurchsichtig.
Viele schenken der Binsenweisheit Glauben, dass Eltern generell zehn Tage zu Hause bleiben dürfen, um ihr krankes Kind zu pflegen. Das ist allerdings ein Irrtum. In der Regel gilt, dass fünf Tage für die Betreuung eines unter acht Jahre alten Kindes genügen. Abhängig von Alter und Krankheit des Kindes, sowie der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, kann die Anzahl der Tage stark variieren.
Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Versicherungsschutz. Bei gesetzlich krankenversichten Arbeitnehmern mit einem ebenfalls gesetzlich versicherten Kind, ist dieser Fall schon deutlich klarer: jeder Elternteil darf zehn Tage fehlen, um den Nachwuchs zu pflegen. Bei mehr als einem Kind sind es sogar 25 Tage und bei Alleinerziehenden 20 Tage beim ersten und 50 Tage bei mehr als einem Kind.
Arbeitnehmer, welche eine private Krankenversicherung haben, sind deutlich schlechter dran. Sie müssen sich an die vage Regel des BGB halten, in der es heißt, dass sie “für eine verhältnismäßig nicht unerhebliche Zeit” fehlen dürfen.
Für Arbeitnehmer mit Tarifverträgen gelten wiederum andere Regeln. Sie dürfen sich teilweise sehr lange Fehlzeiten erlauben. Wie lang diese genau sein dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.












