
Um die Sicherheit zu gewährleisten oder Vertrauensmissbrauch vorzubeugen. Es kann viele Rechtfertigungen für eine Überwachung durch den Chef geben. Doch was ist erlaubt?
Bei der Kontrolle des E-Mail-Postfachs gilt, dass der Chef berufliche E-Mails mitlesen darf. Er darf auch Programme zur Missbrauchsüberprüfung über die Mails laufen lassen. Eine genaue Auswertung ist jedoch nicht erlaubt. Bei Telefonaten ist Mithören unzulässig. Zulässig ist es, die Verbindungsdauer und den Zeitpunkt der Verbindung abzufragen.
Was Krankheiten betrifft, darf der Vorgesetzte zwar wissen, wann und wie oft ein Mitarbeiter gefehlt hat. Er hat jedoch kein Recht darauf, die Diagnose zu erfahren.
Eine Videoüberwachung ist zulässig, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegt, beispielsweise bei Diebstahl. Nach der Aufklärung müssen die Kameras entfernt werden. Um Straftaten vorzubeugen oder Mitarbeiter zu kontrollieren darf der Arbeitgeber Kameras keinesfalls installieren.












