Wie nie zuvor boomt die Entwicklung der Zeitarbeitsbranche. Der Trend zur Arbeit auf Zeit ist vor allem begründet in der Änderung des Sperrfristgesetzes von 2004. Nach altem Gesetz mussten die Leiharbeiter spätestens nach drei Monaten das vermittelte Unternehmen wechseln. Die Aufhebung dieser Frist hat einige zuvor skeptische Arbeitnehmer zu einem Schritt in Richtung Zeitarbeit bewegt.
Viele nutzen die Zeitarbeit auch als Berufseinstieg. Die Chancen vom entleihenden Unternehmen übernommen zu werden stehen oft gar nicht schlecht. Jedoch existieren auch Berichte von Arbeitern, die über schlechte Arbeitsbedingungen und ungerechte Behandlung am Arbeitsplatz klagen. Der entliehene Mitarbeiter stellt für das Unternehmen eine auf lange Sicht nicht so lukrative Investition dar, wie ein festeingestellter. Somit ist es schon vorgekommen, dass der Leiharbeiter die Arbeit in der Firma verrichten sollte, die kein anderer machen wollte. Bei solchen Vorfällen ist das jeweils zuständige Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass alle in einem regulären Arbeitsverhältnis üblichen sozialrechtlichen Vorschriften wie Mutterschutz, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen genauso bei mit Zeitarbeitsfirmen abgeschlossenen Verträgen gelten. Auch wenn der Name täuscht, sind diese Verträge unbefristet, da der Arbeitgeber letztendlich das Zeitarbeitsunternehmen ist und sich die zeitliche Begrenzung nur auf den Aufenthalt in den jeweiligen Unternehmen bezieht.