Ab dem 1. Oktober 2011 soll einen neue Form der Krankenkassenkarte eingeführt werden. Zwar sollen zunächst mindestens 10% der Kassenpatienten bundesweit mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte versorgt werden. Doch nach und nach sieht der Gesetzgeber diese Änderung für alle vor. So werden vor allem die Bundesländer Deutschlands die Gesundheitskarte verstärkt einsetzen, die bereits als Testregion für das neue Konzept galten. Diejenigen, die von der Änderung betroffen sind, werden in der nächsten Zeit Post von ihrer Versicherung erhalten, in der sie aufgefordert werden, ein Foto von sich zu schicken.
Abgesehen von diesem Foto, welches dann künftig auf der Vorderseite der neuen Karte zu sehen sein wird, wird es einige weitere Unterschiede geben, die vor allem der Gewährleistung einer besseren ärztlichen Versorgung dienen sollen. So werden neben den Verwaltungsdaten, zu denen Name, Geburtsdatum, Geschlecht usw. gehören, in Zukunft möglicherweise auch medizinische Daten auf einem Speicherchip erfasst. Diese sollen als Art „Notfalldaten“ unter anderem die Blutgruppe sowie Allergien betreffen. In einem weiteren Schritt besteht die Möglichkeit auch Untersuchungsergebnisse auf diesem Chip zu speichern.
Wenn man von seiner Krankenkasse aufgefordert wird, ein Foto für diese neue elektronische Gesundheitskarte zu schicken, muss man dieser Aufforderung auch nachkommen. Wer sich weigert, hat wohl keine andere Möglichkeit, als sich eine andere Krankenkasse zu suchen, die diese neue Karte noch nicht anbietet. Über kurz oder lang wird sie aber wohl jedem Kassenpatienten begegnen, weshalb ein Wechsel an dieser Stelle wenig sinnvoll ist. Doch Datenschutzexperten geben Entwarnung. Aus ihrer Sicht stellt die neue Karte im momentanen Format keine Gefahr für Datenmissbrauch dar. Ein Verstoß gegen den Datenschutz könnte erst gegeben sein, wenn die Daten im Notfall auch ohne PIN abrufbar wären.