Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit häufen sich auch die Unfälle, die durch Wildwechsel auf der Fahrbahn verursacht werden. Diese sind besonders gefährlich, wenn der Autofahrer die Gefahr unterschätzt und falsch reagiert. Es gibt einige Hinweise, die man vor allem beachten sollte, um dass eigene Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Doch auch für die spätere Schadensregulierung bei der Versicherung ist das richtige Verhalten während des Unfalls am Ende ausschlaggebend dafür, ob die Kosten übernommen werden oder nicht.
Wie verhalte ich mich während des Unfalls richtig?
Während des Unfallhergangs neigen viele Autofahrer dazu, ihrem Instinkt zu folgen und dem Tier auf der Straße auszuweichen. Doch das sollte man auf jeden Fall vermeiden. In der Regel ist sowohl die Verletzungsgefahr als auch der mögliche Fahrzeugschaden geringer, wenn man bremst und nicht ausweicht. Außerdem zahlt die Versicherung später nur den Schaden, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass es sich um einen Wildunfall gehandelt hat. Dieser Nachweis ist schwierig zu leisten, wenn das Fahrzeug das Tier gar nicht berührt hat. In diesem Fall helfen nur Zeugenaussagen.
Welche Maßnahmen sind nach einem Wildunfall zu ergreifen?
Zunächst sollte man die Unfallstelle sichern. Wenn das Tier den Unfall nicht überlebt hat, sollte man versuchen, es an den Fahrbahnrand zu ziehen. Wenn man sich jedoch nicht sicher ist, wie man mit dem Tier am besten umgeht, kann man auch auf den Förster warten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Unfallstelle für andere Autofahrer gut erkennbar abgesichert ist und keine weitere Gefahr darstellt. Dann muss man auf jeden Fall die Polizei verständigen. Dort bekommt man entweder die Telefonnummer des zuständigen Försters oder die Polizei benachrichtigt diesen direkt.
Was ist bei der Schadensregulierung zu beachten?
Ob und in welchem Ausmaß der Wildunfall von der Versicherung übernommen wird, hängt davon ab, ob ein Wildunfall nachgewiesen werden kann und welche Tiere durch den Vertrag abgedeckt sind. So enthalten die meisten Teilkaskoversicherungen „nur“ einen Schutz bei Unfallschäden durch Haarwild (z.B.: Wildschwein, Hirsch oder Reh). Daher sollte man sich bei Abschluss der Versicherung Gedanken darüber machen, inwiefern Zusatzleistungen sinnvoll sind. Außerdem zahlt die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, wenn der Schaden durch ein Ausweichmanöver wegen eines Hasen verursacht wurde. Da dieser Schaden vermeidbar gewesen wäre.