Geht der Vermieter in Insolvenz, verlieren die Mieter ihre Mietkaution, wenn der Vermieter, entgegen der gesetzlichen Vorschrift, den Kautionsbetrag nicht gesondert angelegt hat.
Der Vermieter kann vom Mieter eine Kaution in Höhe von bis zu maximal drei Monatsmieten verlangen. Die Summe muss nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück an den Mieter gezahlt werden. Damit der Betrag im Falle einer Insolvenz des Vermieters nicht an andere Gläubiger geht, muss die Kaution auf einem gesonderten Konto angelegt werden.
Der Mieter muss darauf achten, dass diese Form der Anlage auch eingehalten wird. Kann der Vermieter nicht nachweisen, dass die Summe gesondert angelegt ist, kann der Mieter seine monatlichen Mietzahlungen zurückhalten. Es ist daher zu empfehlen auf die riskante Form der Barzahlung der Kaution zu verzichten. Eine sichere Möglichkeit ist zum Beispiel gegeben, wenn der Mieter ein Sparbuch auf seinen Namen anlegt und dieses an den Vermieter verpfändet.