Bleibt ein Kinderwunsch eines Paares unerfüllt, besteht die Möglichkeit einer Adoption. Aber da in einem Adoptionsverfahren im Mittelpunkt das Kind steht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Die Adoptiveltern müssen ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben. Bei Ehepaaren muss ein Partner das Mindestalter von 25 Jahren erfüllen und der andere muss mindestens 21 Jahre alt sein.
• Die Erziehung darf unter der beruflichen Situation nicht leiden. Man muss genug Zeit für das Kind haben. Elternzeit gilt auch bei Adoptivkindern.
• Die finanzielle Absicherung muss ausreichend vorhanden sein. D.h. das Kind muss in seiner Entwicklung ausreichend gefördert werden.
• Ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt ist notwendig, um nachzuweisen, dass man gesundheitlich in der Lage ist ein Kind zu erziehen und keine Sucht- und psychischen Krankheiten hat.
• Ein Führungszeugnis muss vorgelegt werden und dieses darf keine Einträge enthalten.
• Kinder werden nur an Ehepaare vermittelt und die sollten nach Möglichkeit bereits mindestens vier Jahre zusammenleben.
• Aber auch Alleinstehende haben eine Adoptionsmöglichkeit. Dazu zählt die Aufnahme eines verwandten Kindes oder wenn bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis zu einem Kind besteht.
Wichtig ist auch, dass die Vermittlungsstellen vom Jugendamt anerkannt sein müssen! Adoptionen dürfen nur Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger und zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter anbieten.