Krankschreibung: Welche Aktivitäten sind im Rahmen?


Artikel vom 09.02.2012 | Kommentar schreiben
Journal

Krankschreibung: Welche Aktivitäten sind im Rahmen?



Vor allem in den Wintermonaten melden sich viele Arbeitnehmer wegen Erkältungen krank. Wann man sich jeweils beim Arbeitgeber krank melden muss, ist in den jeweiligen Tarifverträgen geregelt. Was jedoch nicht explizit festgelegt ist, ist, was man alles darf oder nicht darf, wenn man krankgeschrieben ist. Darf man zum Beispiel einen Einkaufsbummel durch die Stadt machen oder die so lange aufgeschobenen Renovierungsarbeiten in Angriff nehmen? Wo das Gewissen vieler Arbeitnehmer wohl Nein sagen würde, spricht eine Entscheidung des Arbeitsgerichts eine ganz andere Sprache.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der trotz Krankschreibung an einem Fußballspiel teilgenommen hatte. Gekündigt werden darf ihm deswegen jedoch nicht zwangsläufig. Laut Arbeitsgericht kommt es immer darauf an, um welche Art von Erkrankung es sich handelt. Der Arbeitnehmer ist während einer Krankschreibung lediglich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird. Wenn ein ausgiebiger Spaziergang durch die Stadt die Genesung fördert, ist das also nicht unbedingt verboten.

Dennoch sollte man immer genau abwägen, was man während einer Krankschreibung macht und was nicht. Denn auch wenn es erlaubt ist, kann bestimmtes Verhalten unangenehme Folgen haben. So könnte es zum Beispiel für schlechte Stimmung sorgen, wenn die Kollegen mitbekommen, dass man trotz Krankschreibung seinen Freizeitaktivitäten wie gewohnt nachgeht. Wenn der Arbeitgeber einen begründeten Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer seine Krankschreibung ausnutzt, kann dieser einen Detektiv engagieren, der sogar vom Arbeitnehmer bezahlt werden muss, wenn sich der Verdacht bestätigt.

Jessica S., 06.02.2012





Karriere-Journal

Bei Fragen des Urheberrechts am Arbeitsplatz herrscht häufig Unwissenheit. Doch wie verhält es sich damit genau und was ist das Urheberrecht eigentl... mehr

Obwohl der Chef bekanntermaßen nicht der beliebteste Mitmensch am Arbeitsplatz ist, sollte man einige Dinge im Umgang mit ihm beachten, wenn man an s... mehr

Spätestens seitdem allen Arbeitnehmern das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz zusteht, waren die Tage der Zigarettenpause gezählt. Rauchende A... mehr
Bewerbungstipps

Die ersten Unternehmen und Institutionen, allen voran das Bundesfamilienministerium, wollen jetzt ausprobieren, wie sich die Jobchancen für Bewerber ... mehr

Die Qualifikation der potenziellen Arbeitnehmer alleine, reicht heutzutage längst nicht mehr aus. Die sogenannten "Soft Skills" gewinnen immer mehr a... mehr

Immer häufiger entscheiden neben Leistungen die Gestikulation, Mimik und Körperhaltung über den Erfolg eines Bewerbungsgesprächs. Viele Gesten kö... mehr

Eine fehlerfreie und ansprechende Bewerbung abzugeben ist heutzutage in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtiger denn je. Fast jede dritte Bewerbun... mehr

Das oberste Ziel jedes Bewerbungsgesprächs ist, zu prüfen, ob der zukünftige Arbeitnehmer sich für die zu besetzende Stelle eignet. Nicht nur der ... mehr

Da nur etwa die Hälfte aller zu vergebenen Stellen auch offiziell in Stellenausschreibungen erscheint, wird der darüber hinausgehende Bedarf an Mita... mehr

Informieren Sie sich zu Anfang ausgiebig über Ihren möglichen Arbeitgeber; wenn möglich über die firmeneigene Internetseite. Achten Sie dabei nebe... mehr

So sollte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aussehen: Bei dem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Ans... mehr

Vor- und Nachname Straße und Hausnummer Postleitzahl und Wohnort Telefonnummer E-Mail-Adresse (keine Spitznamen) Firma Abteilung... mehr

I. Bewerbungsschreiben Vorlage Vor- und Nachname Straße und Hausnummer Postleitzahl und Wohnort Telefonnummer E-Mail-Adresse (kein... mehr