Laut Arbeitsrecht darf die Arbeit im Sommer aufgrund zu heißer Temperaturen nicht verkürzt oder verweigert werden. Die Arbeitsverhältnisse sollten jedoch den Temperaturen angemessen sein. Was genau das bedeutet, ist hier zusammengefasst.
Normalerweise darf die Temperatur in Arbeitsräumen nicht über 26 Grad liegen. Bei erhöhter Außentemperatur darf es in Büroräumen bis zu 35 Grad heiß sein. Ab da muss der Chef Vorrichtungen treffen, um die Räume abzukühlen. Dazu gehören Jalousien, Ventilatoren oder das Auslüften der Räume zu kühlen Tages- und Nachtzeiten, sowie das Zurverfügungstellen von Wasser. Der Arbeitsplatz sollte zudem nicht direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein.
Wenn sich der Arbeitgeber nicht darum kümmert, sollte eine Verständigung mit dem Betriebsrat erfolgen, denn eine Pflicht, deren Missachtung gerichtlich durchgesetzt werden kann, besteht nicht.
Ausnahmen sind bei gesundheitlich beeinträchtigen Personen oder Schwangeren möglich. An Hitzetagen können sie von der Arbeit freigestellt werden.