Baugenehmigung: Vorschriften beachten, damit nichts schiefgeht


Artikel vom 27.04.2011 | Kommentar schreiben
Immobilienmarkt

Baugenehmigung: Vorschriften beachten, damit nichts schiefgeht


Manchmal muss man für jede noch so kleine Veränderung auf dem eigenen Grundstück eine Baugenehmigung einholen, z.B. für eine Gartenlaube oder einen Wintergarten. Wer einfach drauf los baut, riskiert bei einer fehlenden Baugenehmigung den Zwangsabriss – manchmal noch Jahre später.

Bei der Baugenehmigung kommt es vor allem auf die Vorschriften im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsordnung an. Oft ist hier schon festgelegt, welche Teile des Grundstücks wie bebaut werden dürfen, z.B. welche Fläche bebaut oder wie viele zusätzliche Stockwerke hinzugefügt werden können.

Für diejenigen, die einen Um- oder Ausbau anstreben, sind die festgelegten Höchstgrenzen besonders wichtig: Alleine der Anbau einer Garage kann schon zur Grundfläche gezählt werden. Auch gibt es Unterschiede zwischen neuen und alten Bebauungsplänen, z.B. bei der Einberechnung von Balkonen. Darüber hinaus gibt es auch noch zahlreiche regionale Unterschiede. Das kann mitunter soweit gehen, dass in einer bestimmten Region sogar die Farbe der Dachziegel vorschrieben wird. Am besten holen sich künftige Bauherren professionellen Rat ein, da die Regeln für Laien oft undurchschaubar sind.

Im Fokus bei der Erteilung der Baugenehmigung stehen häufig die Grundstücksgrenzen. Früher waren es da zum Schutz vor Bränden, heute zum Schutz der Privatsphäre – das Abstandgebot. In der Regel sollte der Abstand zum Nachbarhaus mindestens drei Meter betragen. Neben den vielen Details, die bei der Baugenehmigung eine Rolle spielen können, gibt es auch sogenannte verfahrensfreie Ausnahmen. Für den Bau eingeschossiger Gebäude mit einer Grundfläche von max. zehn Quadratmeter, z.B. einer Garage oder einem Gewächshaus, kommt man in der Regel ohne zuvor beantragte Baugenehmigung aus. Spielplätze und Schwimmbecken bis zu einer Füllmenge von 100 Kubikmeter benötigen diese ebenso nicht.

Leider gibt es auch hier regionale Unterschiede. So unterscheiden einige Bundesländer, z.B. Baden-Württemberg, zwischen verfahrensfreien und genehmigungspflichtigen Anbauten, sobald diese Wohnraumqualität erlangen wie es bei einem Wintergarten der Fall sein kann.

Wer sich genau über die regionalen Bestimmungen informieren möchte, wendet sich am besten an die örtliche Bauaufsichtsbehörde. Wenn das eigene Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, verlangt das Bauamt oft die Beurteilung von bauphysikalischen Aspekten durch einen Architekten, bevor es die Genehmigung erteilt; ein weiterer Faktor, den man finanziell einplanen sollte.

Die Kosten einer Baugenehmigung liegen bei mindestens 40 Euro bis hin zu sechs Promille der Baukosten, wie es derzeit in Köln gehandhabt wird. Ausnahmegenehmigungen kosten natürlich extra: in Köln können im Falle einer Befreiung Kosten von 100 Euro anfallen.





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