Müll fällt überall an, weswegen jeder Hauseigentümer dazu verpflichtet ist Abfallentsorgungsgebühren zu zahlen. Dies gilt auch, wenn das Haus vermietet ist. In der Regel werden diese Gebühren über den Mietpreis an die Mieter weitergegeben.
Bleiben die Zahlungen dieser Gebühren aus oder werden nur teilweise durch die Mieter geleistet, ist der Wohneigentümer als Schuldner für die ausstehenden Beträge verantwortlich. Ein Wohneigentümer aus Neustadt klagte dagegen, musste aber vor Gericht eine Niederlage einstecken (VG Neustadt, Urteil v. 14.06.2010, Az.: 4 K 311/10). Er sei als Grundstückseigentümer für den dort entstehenden Abfall verantwortlich und könne diese Verantwortlichkeit nicht an die Allgemeinheit abtreten.