Mit dem kalten Winter kommt die Heizkostenerhöhung


Artikel vom 12.01.2011 | Kommentar schreiben
Mietrecht

Mit dem kalten Winter kommt die Heizkostenerhöhung


Bei der klirrenden Kälte will man es Zuhause schön warm haben. Und genau dann kündigen die Gas- und Heizölversorger erhebliche Mehrkosten an! Die Preise steigen rapide an. Schuld daran seien vor allem der sehr kalte Dezember und der Frost.

Für den Verbraucher bedeutet dies; eine Nachzahlung wird fällig! Gasversorgte Haushalte können für das vergangene Jahr mit Mehrkosten von 4,5 Prozent rechnen. Haushalte, die mit Öl versorgt werden, trifft es besonders hart. Bei ihnen könnten die Mehrkosten sogar bei 30 bis 50 Prozent liegen, so kann die Nachzahlung locker über 100 Euro betragen.

Also was tun? Es bleibt nur, den Anbieter zu wechseln. So lassen sich evtl. mehrere hundert Euro einsparen, denn zwischen den regionalen Versorgungsanbietern bestehen große Preisunterschiede.





Mietrecht

Wer aufgrund eines Mangels der Mietwohnung, etwa Schimmelbefall, die Mietzahlungen kürzt oder aussetzt ohne den Vermieter darüber in Kenntnis zu set... mehr

Fällt während der Wintermonate in einer Mietwohnung die Heizung aus, können Mieter je nach Schwerefall die Miete um bis zu 100% kürzen. Dies ist z... mehr

Der Drang vieler Kinder, sich auszutoben und die in der Hausordnung vorgeschriebenen Ruhezeiten kollidieren oftmals miteinander. Auch wenn Kinderfreun... mehr
Immobilienmarkt

Darf man mitten in der Nacht baden oder duschen? Eine Vermieterin versuchte beim Landgericht Köln die wegen wiederholten nächtlichem Baden oder Dusc... mehr

Reicht es die Wohnung besenrein zu hinterlassen oder muss gar renoviert werden? Steht nichts dergleichen im Mietvertrag, so reicht es aus die Wohnung ... mehr

Da Wäsche waschen eine alltägliche Handlung ist und man innerhalb seiner Wohnung auch die Möglichkeit haben muss dieser Tätigkeit nachzugehen, dar... mehr

Bei anderen Mängeln oder Reparaturbedürftigen Dingen haben Mieter ebenfalls die Möglichkeit die Miete zu kürzen. So kann etwa eine Mietminderung v... mehr

Besonders schlimm sind jedoch jegliche gesundheitsgefährdende Faktoren. Bei einer Gesundheitsgefährdung die von einem asbesthaltigen Elektro-Nachtsp... mehr

Eine Mieterhöhung kann nicht einseitig vom Immobilienbesitzer festgelegt werden. Dieser muss vielmehr vorher das Einverständnis des Mieters einholen... mehr

Wenn man im hohen Alter noch eine fristlose Kündigung vom Vermieter erhält, weiß man oft nicht mehr ein und aus, denn für ältere Menschen ist ein... mehr

Bevor man Wohneigentum kauft oder baut, ist eine sorgfältige Planung von Nöten. Förderung bekommt oft nur der, der diese auch vorab mit einer guten... mehr

Beträgt die Kaution für eine Mietwohnung zwei bis drei Monatsmieten, kann es schon mal dazu kommen, dass man nicht über genügend Kapital verfügt,... mehr

In Mehrfamilienhäusern ist die Mitbenutzung des Gartens grundsätzlich nur erlaubt, wenn dies im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten wu... mehr