Vorsicht vor der Wertsicherungsklausel


Artikel vom 11.05.2011 | Kommentar schreiben
Mietrecht

Vorsicht vor der Wertsicherungsklausel



Was auf den ersten Blick harmlos aussieht, kann dem Mieter über kurz oder lang eine Menge Geld kosten. Die sogenannte Wertsicherungsklausel in Mietverträgen besagt, dass sich die Miete ohne Zustimmung des Mieters erhöhen darf.

Im Zuge der Inflation passt sich die Miete dann dem amtlichen Verbraucherpreisindex an. Der Mieter hat kein Recht, gegen die Mieterhöhung vorzugehen, er muss jedoch frühzeitig von seinem Vermieter darüber informiert werden. Nach dieser Ankündigung wird die neue Miete erst zum übernächsten Monat eingeführt.

Der Vermieter verpflichtet sich jedoch auch dazu, dass die Miete ein Jahr lang konstant bleibt, bevor sie der Inflation angepasst wird. Wenn man einen Mietvertrag mit Wertsicherungsklausel hat, sollte man darauf achten, dass er den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller Privathaushalte als Vergleichsindex enthält. Denn nur dieser ist zulässig.





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