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Artikel vom 09.10.2009 | Kommentar schreiben
Mietrecht

Wohnungsübergabe: Regeln und Tipps bei der Wohnungsübergabe


Die Renovierungsarbeiten in einer Wohnung oder anfallende Reparaturen beim Ein- und Auszug sind nicht nur von der rechtlichen Grundlage, sondern auch von dem Ist-Zustand der Wohnung abhängig.

Deswegen sollte der Vermieter ein Protokoll der Wohnungsübergabe bei jedem Einzug und Auszug erstellen, indem der Zustand der Räumlichkeiten notiert wird. So wird festgehalten, wer die Schäden in der Wohnung verursacht hat. Da das Wohnungsübergabeprotokoll vor Gericht aber anzweifelbar ist, sollte man bei der Erstellung einen zuverlässigen Zeugen hinzuziehen, der die Situation in der Wohnung bestätigen kann.

Im Sinne des Vermieters sollte es allerdings sein, auch in Bezug auf einen möglichen rechtlichen Streit, dass das Wohnungsübergabeprotokoll vor dem Einzug des neuen Mieters auch von diesem unterschrieben wird.





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