Bevor ein Mitarbeiter wegen einem Fehlverhalten gekündigt wird, muss er in der Regel vom Arbeitgeber ermahnt werden. Eine Abmahnung deutet auf einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder eine Pflichtverletzung hin. Was viele nicht bedenken: Privattelefonate sind auch ein Grund für eine Abmahnung! Neben dem Hinweis auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, muss aus der Abmahnung die Konsequenz beim Wiederholungsfall hervorgehen (z.B. Kündigung, Versetzung).
Jedoch muss eine Abmahnung nicht ewig in der Akte stehen bleiben. Zwar gibt es keine rechtliche Frist für die Löschung einer Mahnung aus der Personalakte, aber zeigt der Arbeitnehmer Reue und es kommt zu keinen weiteren Zwischenfällen, kommt eine Löschung aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts nach 2 Jahren in Betracht.