Frei am eigenen Hochzeitstag: Nicht selbstverständlich


Artikel vom 08.12.2010 | Kommentar schreiben
Journal

Frei am eigenen Hochzeitstag: Nicht selbstverständlich


Es soll der schönste Tag in Ihrem Leben werden, Ihre Hochzeit. Leider spielt Ihr Chef da ganz und gar nicht mit. Ihr Urlaubsanspruch sei bereits aufgebraucht und Sonderurlaub gibt es nicht. Darf der das?

Ja, er darf. Denn obwohl es häufig üblich ist, Angestellten Sonderurlaub zu bestimmten Anlässen zu gewähren, besteht kein gesetzlicher Anspruch. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist da auch keine besonders große Hilfe, Mitarbeiter müssen freigestellt werden, wenn sie unverschuldet eine angemessene Zeit nicht zur Arbeit erscheinen können (vgl. BGB, Paragraph 616). Es ist also nicht eindeutig formuliert, was genau eine angemessene Zeit ist, bzw. welche Anlässe unverschuldet sind. Ein mögliches Beispiel dafür, wäre ein Gerichtstermin, der normalerweise nicht geplant ist. Trotzdem müssen Sie auch hier die Feinheiten beachten. Sind Sie (unverschuldet) Zeuge? Oder (verschuldet) Angeklagter? Außerdem dauert so ein Termin meist auch nur ein paar Stunden.

Ansonsten liegt es in der Kulanz des Arbeitgebers, ob Anlässe wie die eigene Hochzeit, die Geburt des Kindes oder ein Trauerfall in der Familie, einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub rechtfertigen. Mehr als fünf Tage sind aber laut der aktuellen Rechtsprechung unrealistisch. Ein Tipp: Wenn in Ihrem Betrieb bestimmte Anlässe immer freigegeben worden sind, im Verlauf mehrerer Jahre, können sich Arbeitnehmer auf das Gewohnheitsrecht beziehen. Da werden sogar die entsprechenden Regelungen im Arbeitsvertrag unwirksam.





Karriere-Journal

Um der Arbeitslosigkeit zu entkommen, wagen heutzutage viele deutsche Arbeitnehmer den Schritt in die Selbstständigkeit. Leider scheitern sie oftmals... mehr

… sind alles andere als eine Seltenheit. Wie Sie richtig mit Ihrem Chef umgehen verraten wir Ihnen. Ihr Chef schreit rum, hat keine Zeit für Si... mehr

Sie arbeiten an einem Projekt und haben einfach mal gar keine Lust dazu? Oder Ihnen ist sowieso klar, dass Sie den Anforderungen nicht gerecht werden ... mehr
Bewerbungstipps

Das oberste Ziel jedes Bewerbungsgesprächs ist, zu prüfen, ob der zukünftige Arbeitnehmer sich für die zu besetzende Stelle eignet. Nicht nur der ... mehr

Da nur etwa die Hälfte aller zu vergebenen Stellen auch offiziell in Stellenausschreibungen erscheint, wird der darüber hinausgehende Bedarf an Mita... mehr

Informieren Sie sich zu Anfang ausgiebig über Ihren möglichen Arbeitgeber; wenn möglich über die firmeneigene Internetseite. Achten Sie dabei nebe... mehr

So sollte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aussehen: Bei dem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Ans... mehr

Vor- und Nachname Straße und Hausnummer Postleitzahl und Wohnort Telefonnummer E-Mail-Adresse (keine Spitznamen) Firma Abteilung... mehr

I. Bewerbungsschreiben Vorlage Vor- und Nachname Straße und Hausnummer Postleitzahl und Wohnort Telefonnummer E-Mail-Adresse (kein... mehr

Die Bewerbungsmappe ist das erste, was der Personaler vom Kandidaten zu sehen bekommt. Sie sollte daher sorgfältig ausgewählt werden. Wichtig bei de... mehr

Auch wenn in Deutschland Bewerbungsfotos keine Pflicht sind, so sind sie von vielen Unternehmen erwünscht. Sie bieten dem Personalentscheider die MÃ... mehr

Der Lebenslauf ist das wichtigste Dokument in der Bewerbungsmappe. Personaler richten meist ihren ersten Blick auf den Lebenslauf, da aus diesem die E... mehr

Das Anschreiben stellt Ihre erste Arbeitsprobe dar und ist daher von besonderer Bedeutung für die Bewerbung. Es muss aus diesem Grund sorgfältig fo... mehr