Das Mindesthaltbarkeitsdatum sollte gewährleisten, dass ein Lebensmittel bis zu diesem Tag haltbar und genießbar ist. Eigentlich sollte es sich sogar darüber hinaus noch ein paar Tage halten, sofern es noch verpackt ist. Leider lässt sich aber immer wieder feststellen, dass viele Lebensmittel, insbesondere zu kühlende Waren, bereits vor dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum verdorben sind.
Grundsätzlich werden diese Haltbarkeitsfristen von den Herstellern selbst festgelegt, wobei sie sich an sogenannte Handelsbräuche halten. Diese sind von den Herstellern untereinander getroffenen Vereinbarungen die die Länge der produktspezifischen Fristen festlegen.
Insbesondere bei Tiefkühlwaren ist das Mindesthaltbarkeitsdatum stark von der Lagerung abhängig. So wird meist auf eine sehr geringe Temperatur abgestellt, die während des Transports oder auch im Lager oft unterbrochen wird. Wird die Ware bei höheren Temperaturen aufbewahrt, oder die Kühlkette unterbrochen, sind sie weniger lange haltbar.
Bei Fleisch und Fisch empfiehlt es sich daher besonders, frische Ware zu kaufen, die mindestens noch drei bis fünf Tage haltbar ist, weil so der Spielraum für die Lagerung nicht beim Händler, sondern bei Ihnen liegt.
Generell dürfen Lebensmittel mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum weiterhin Verkauft werden, sofern auf diese Frist besonders hingewiesen wird.
Sensible Lebensmittel, die bis zu einem bestimmten Datum verzehrt sein sollten, dürfen nach Ablauf dieses Datums nicht weiter verkauft werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass abgelaufenes Fleisch, grundsätzlich nicht zu verzehren oder gar gesundheitsschädlich ist. Deshalb lohnt es sich, an zunächst an dem Lebensmittel zu riechen, es anzuschauen und eventuell zu probieren, bevor es im Müll landet.