Muss ein Kind ins Krankenhaus, dann ist die Sorge der Eltern groß. Eine häufig gestellte Frage ist in diesem Fall ist: Soll die Mutter oder der Vater mit ins Krankenhaus, um das Kind zu betreuen? Und, wenn ja: Bezahlt das die Krankenkasse?
Wenn die Anwesenheit einer vertrauten Person erforderlich ist, damit das Kind keine Verhaltensstörung zeigt, dann ist dies ein begründeter Fall, in dem die Krankenkasse den Aufenthalt eines Elternteils bezahlt. Allerdings ist das Vorliegen dieses Sachverhaltes von einem Arzt zu bestätigen. Das dieser Fall gerade bei Kleinkindern, welche noch nicht sprechen können, vorliegt ist leicht nachzuvollziehen. Aber die Anwesenheit von Mama oder Papa ist nicht unbedingt an das Alter des Kindes gebunden, auch ein jugendlicher Behinderter ist auf eine Vertrauensperson angewiesen.
Die Krankenkasse ist in diesem Fall des Weiteren dazu verpflichtet, die Kosten für eine eventuell benötigte Haushaltshilfe zu übernehmen, welche die weiteren Kinder des Versicherten betreut. Auch für “Mutter-Kind-Kurse”, in denen ein Elternteil eine spezielle Pflege des Kindes erlernt, springen die Krankenkassen ein.
Im Regelfall gilt: Die Krankenkasse finanziert bis zu 45 Euro am Tag für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson.
Die obengenannte Rechtslage gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte sollten beim Abschluss ihrer Krankenversicherung darauf achten, ob die Versicherung in dieser Situation ebenfalls zahlt. Andernfalls ist eine Krankenhaustagegeld-Versichrung für das Kind zu empfehlen, welche ein Extra-Bett für die Begleitung finanzieren würde.