Whistleblowing kein Grund für Kündigung


Artikel vom 25.08.2011 | Kommentar schreiben
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Whistleblowing kein Grund für Kündigung



Menschen, die ohne einen eigenen Nutzen in den Vordergrund zu stellen oder die Erwartung, Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, auf Missstände aufmerksam machen, nennt man Whistleblower. Ihr Ziel ist es lediglich die gegebene Situation zu verbessern. Aus diesem Grund leiten sie ihre Beobachtungen an die Geschäftsleitung weiter. Bei Whistleblowern handelt es sich meistens um Menschen mit einer besonders ausgeprägten Zivilcourage. Doch wenn es sich beim Whistleblower um einen Mitarbeiter des eigenen Unternehmens handelt, drängt sich schnell der Eindruck der Illoyalität auf.

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschied nun, dass Mitarbeiter nicht von der Geschäftsleitung gefeuert werden dürfen, nur weil sie auf Missstände im Unternehmen hinweisen. In einem speziellen Fall hatte eine Altenpflegerin nach mehrmaligem Hinweisen auf die schlechten Zustände in einem Altersheim Anzeige erstattet und wurde in letzter Konsequenz von ihrem Arbeitgeber entlassen. Zu Unrecht wie sich jetzt herausstellte. Dieses Urteil bestärkt die Menschen darin, mehr Zivilcourage zu zeigen.

In Großbritannien und den USA ist Whistleblowing bereits länger ein Thema. Dort gibt es ein Gesetz, welches die Rechte von Whistleblowern schützt. In Deutschland existiert eine solche Gesetzesgrundlage noch nicht. Experten sind sich aber einig, dass diese dringend erforderlich ist, um Arbeitnehmern die eindeutige Sicherheit zu geben, dass sie nicht die Kündigung befürchten müssen, sobald sie auf Missstände an ihrem Arbeitsplatz hinweisen.





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