Streit um den Grill - Ärger mit dem Nachbarn vermeiden!


Artikel vom 28.06.2011 | Kommentar schreiben
Mietrecht

Streit um den Grill - Ärger mit dem Nachbarn vermeiden!



Sobald das Wetter schöner wird, lockt es viele Grillfreunde auf die Terrasse und das Fleisch wird auf den Grill geschmissen.

Doch nicht alle teilen diese Freude. Häufig kommt es gerade unter Nachbarn immer wieder zu Streitigkeiten über das Grillverhalten des Anderen. Um diesen Ärger zu vermeiden, sollten Sie grundsätzliche Regeln beachten.

Grillen auf dem Balkon ist im Allgemeinen erlaubt. Sollte jedoch im Mietvertrag ein Grillverbot festgelegt sein, gilt dieses zwingend. Verstöße führen hierbei häufig zur Abmahnung bis hin zur Kündigung.

Auch eine Eigentumswohnung schützt Sie nicht vor dem Grillverbot. Mit einer Mehrheit kann die Eigentümerversammlung ein Grillverbot erheben. Informieren Sie sich daher genau über die Rechtslage.
Ist Grillen erlaubt, sollten Sie trotzdem einige Hinweise beachten, um Ärger zu vermeiden. Rauchschwaden, die auf das Nachbargelände ziehen, sollten vermieden werden, da diese gegen das Immissionsschutzgesetz verstoßen und häufig ein Bußgeld mit sich ziehen.

In einigen Bundesländern gelten gerichtliche Beschlüsse über die zulässige Häufigkeit des Grillens. Auch hier sollten Sie sich vorher genau informieren.

Um Streit zu vermeiden reden Sie vorher mit Ihren Nachbarn und laden Sie sie doch einfach zu einem gemütlichen Grillen ein, um den Sommerabend gemeinsam und friedlich zu genießen.





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